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Außerordentliche Kündigung bei Verstoß gegen Gleitzeitgrundsätze

Veröffentlicht am: 06.04.2017


Ein seit 1993 beim Bezirksamt Hamburg beschäftigter Mitarbeiter war tariflich nur aus wichtigen Gründen kündbar. Laut seinem Arbeitsvertrag war ein Ampelkonto für plus und minus Stunden vorgesehen. Man lag mit bis zu 20 Minus und 40 Plusstunden im grünen Bereich. Alles was darüber hinaus angesammelt wurde musste innerhalb eines Monats zurück in den grünen Bereich gebracht werden.

Trotz mehrfachen Gesprächen und Abmahnungen u.a. wegen verspätetem Erscheinen und frühzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes verbesserte sich das Verhalten des Mitarbeiters nicht. In einem Fall hatte sich der Mitarbeiter mit einer Knieverletzung krankgemeldet, um sodann ein Fußballspiel in voller Länge zu absolvieren. Trotz der schweren Kündbarkeit des Mitarbeiters erhielt dieser eine fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter klagte dagegen, aber das Gericht stimmte dem Arbeitgeber zu, da das Verhalten des Mitarbeiters keine Verbesserung erkennen ließ und er durch die vorangegangenen Abmahnungen auch genau wusste, dass sein Verhalten Konsequenzen haben würde. Der Mitarbeiter hat durch den Aufbau von 59 Minusstunden, trotz der Abmahnungen und Gesprächen mit der Führungskraft, gegen seine Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen und konnte somit außerordentlich gekündigt werden. Die Revision wurde zurückgewiesen.