Urlaubsgeld
Der Arbeitnehmer erhält Urlaubsgeld als zusätzliches Entgelt als freiwillige Sonderzuwendung seines Arbeitgebers. eine sog. Gratifikation. Ein gesetzlich geregelter Anspruch besteht daher nicht.
Der Arbeitnehmer erhält Urlaubsgeld als zusätzliches Entgelt als freiwillige Sonderzuwendung seines Arbeitgebers. eine sog. Gratifikation. Ein gesetzlich geregelter Anspruch besteht daher nicht.