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Synchronisationsverbot


Unter Synchronisationsverbot versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Allerding ist das Synchronisationsverbot mit Erlass der Hartz-Gesetze durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ersetzt worden.


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