Synchronisationsverbot
Unter Synchronisationsverbot versteht man das gesetzliche Verbot, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Allerding ist das Synchronisationsverbot mit Erlass der Hartz-Gesetze durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ersetzt worden.