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Equal Treatment/ Equal Pay


Der Begriff des Equal Treatment bezeichnet den sogenannten Gleichstellungsgrundsatz: Danach muss das Zeitarbeitsunternehmen dem Arbeitnehmer für die Zeit der Überlassung gleichwertige Arbeitsbedingungen bieten wie die der Festangestellten des Kundenunternehmens. Die Gleichstellung bezieht sich auch auf Arbeits- und Entgeltbedingungen, die wiederum als Equal Pay bezeichnet werden. Equal Pay definiert also die gleichwertige Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers im Verhältnis zum Lohn eines festangestellten Mitarbeiters im Kundenbetrieb.


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