BGV – Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) sind die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften, die den Zweck haben, das Unfalls- und Krankheitsrisiko möglichst gering zu halten. Die Vorschriften müssen zum Zweck der Vorbeugung von Arbeitsunfällen geeignet sein.
Sie werden in vier Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A: Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation
- Kategorie B: Einwirkungen
- Kategorie C: Betriebsart und Tätigkeiten
- Kategorie D: Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren
Die BG-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften bindend.