BGA zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Veröffentlicht am: 23.05.2019
„Die diskriminierende Sonderregelung für die Zeitarbeit im geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss abgeschafft werden. Will die Bundesregierung das Problem fehlender Fachkräfte wirklich in den Griff bekommen, muss sie die Zeitarbeit für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern öffnen. Die Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind auch in Zeiten des Fachkräftemangels auf das Know-how der Personaldienstleister angewiesen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen könnte die Zeitarbeitsbranche eine wichtige Rolle dabei spielen, Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren.“ Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), anlässlich der ersten Beratung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Deutschen Bundestag.
„Angesichts 1,5 Millionen offener Stellen ist nicht nachzuvollziehen, dass es der Zeitarbeit als einzige Branche verwehrt wird, Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung auch außerhalb der EU anwerben zu können. Die Bundesregierung muss jetzt alle Register zieht, um Engpässe bei der Beschäftigung zu bekämpfen. Dazu muss der Diskriminierungstatbestand im Aufenthaltsgesetz im Gesetzgebungsverfahren abgeschafft werden“, so Bingmann weiter.
„Die Zeitarbeitsbranche ist ein erfolgreiches Vehikel für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Sie verschafft den Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte und bietet Menschen eine berufliche Perspektive. Dieses Erfolgsmodell gilt es auch bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten fortzusetzen“, so Bingmann abschließend.
14, Berlin, 8. Mai 2019
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