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IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu

Veröffentlicht am: 20.04.2017


Seit dem ersten April 2017 und der neuen AÜG Reform beträgt die Höchstüberlassungszeit von Leiharbeitnehmern nur noch 18 Monate. Die Metall- und Elektroindustrie hat jetzt als erste Branche eine Ausnahme von dem Gesetz vereinbart und sich auf eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 48 Monaten geeinigt. Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, betone ein Sprecher der IG Metall.