Einsicht in Personalakte nur ohne Rechtsanwalt
Veröffentlicht am: 24.11.2016
Nach § 83 Abs.1 Satz 1 und BetrVG hat ein Arbeitnehmer das Recht in seine Personalakte Einsicht zu nehmen. Hierbei kann er zudem ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen und Kopien der Akte anfertigen. Das hinzuziehen eines Anwalts ist nicht gestattet wenn der Arbeitgeber dies nicht wünscht. Durch die Kopien hat der Mitarbeiter die Möglichkeit sich mit seinem Anwalt zu beraten und keinen Anspruch darauf, die Akte gemeinsam mit seinem Anwalt anzusehen.