Integrationsgesetz verabschiedet
Veröffentlicht am: 10.11.2016
Asylbewerber und Geduldete dürfen ab sofort nach drei Monaten legalen Aufenthalts bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden.
Bisher war dies erst nach 15 Monaten möglich. Zudem erhalten Flüchtlinge für die Dauer einer Ausbildung einen gesicherten Aufenthalt. Diejenigen aus sicheren Herkunftsländern sind allerdings von der Ausbildungsregelung ausgeschlossen.